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Dienstag, 1. Oktober 2013

Fruchtsaftgetränke im Vergleich



Fruchtsaft:
Muss 100 % Frucht enthalten und wird aus Früchten oder Fruchtsaftkonzentrat hergestellt, ist stets unverdünnt, darf keine chemischen Konservierungsstoffe, Farbstoffe oder sonstige chemische Zusätze enthalten. Fruchtsäfte werden ausschließlich physikalisch haltbar gemacht (pasteurisiert).
Bis 15 g/l muss der Zuckerzusatz nicht angegeben werden; bei sehr sauren Säften kann die Zuckerzugabe von 100-200 g/l erforderlich sein, muss aber angegeben werden.

Fruchtnektar:
Ist eine Mischung aus Fruchtsaft, Wasser und Zucker. Der vorgeschrieben Mindestfruchtgehalt beträgt je nach Fruchtart 25-50% oder mehr. Die Fruchtanteile müssen auf dem Etikett ausgewiesen sein. Darf auch keinerlei Konservierungsstoffe oder sonstige chemischen Zusätze enthalten. Diätnektar enthält statt Zucker Süßstoff.

Fruchtsaftgetränk:
Können Trinkwasser, Mineralwasser, Quellwasser oder Tafelwasser sowie Fruchtsaft, Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtmark und Fruchtmarkkonzentrat enthalten, außerdem Aromen, Farb- und Konservierungsstoffe.  -  Fruchtsaftgetränke aus Kernobst und/oder Traubensäften haben einen Saftanteil von mindestens 30%. 
Ein Zitrussaftgetränk muss mindestens 6% Fruchtanteil haben.
Saftgetränke aus anderen Früchten müssen mindestens 10% enthalten.
Der genaue Fruchtanteil muss auf dem Etikett deklariert sein.
Diätfruchtsaftgetränke enthalten statt Zucker Süßstoff.

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