Fruchtsaft:
Muss 100 % Frucht enthalten und wird aus Früchten
oder Fruchtsaftkonzentrat hergestellt, ist stets unverdünnt, darf keine
chemischen Konservierungsstoffe, Farbstoffe oder sonstige chemische Zusätze
enthalten. Fruchtsäfte werden ausschließlich physikalisch haltbar gemacht
(pasteurisiert).
Bis 15 g/l muss der Zuckerzusatz nicht angegeben
werden; bei sehr sauren Säften kann die Zuckerzugabe von 100-200 g/l
erforderlich sein, muss aber angegeben werden.
Fruchtnektar:
Ist eine Mischung aus Fruchtsaft, Wasser und
Zucker. Der vorgeschrieben Mindestfruchtgehalt beträgt je nach Fruchtart 25-50%
oder mehr. Die Fruchtanteile müssen auf dem Etikett ausgewiesen sein. Darf auch
keinerlei Konservierungsstoffe oder sonstige chemischen Zusätze enthalten. Diätnektar
enthält statt Zucker Süßstoff.
Fruchtsaftgetränk:
Können Trinkwasser, Mineralwasser, Quellwasser oder
Tafelwasser sowie Fruchtsaft, Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtmark und
Fruchtmarkkonzentrat enthalten, außerdem Aromen, Farb- und
Konservierungsstoffe. - Fruchtsaftgetränke aus Kernobst und/oder
Traubensäften haben einen Saftanteil von mindestens 30%.
Ein Zitrussaftgetränk muss mindestens 6%
Fruchtanteil haben.
Saftgetränke aus anderen Früchten müssen mindestens
10% enthalten.
Der genaue Fruchtanteil muss auf dem Etikett
deklariert sein.
Diätfruchtsaftgetränke enthalten statt Zucker
Süßstoff.
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