Dieses Blog durchsuchen

Freitag, 28. Dezember 2012

Fischerzeugnisse




Salzfische und –erzeugnisse:
die durch Salzen gegart und zeitlich haltbar gemacht werden (z. B. Salzheringe).

Sauerkonserven:
die durch Behandlung mit Essig, anderen Säuren, Salz und Gewürzen gegart werden (z. B. Bismarckheringe, Rollmöpse). Diesen Produkten werden Konservierungsstoffen zugesetzt.

Räucherfische:
die nach der Salzgarung durch Heiß- und Kalträucherung hergestellt werden (Bücklinge, Makrelen, Aale, Räucherlachs, Forellen.

Bratfischwaren:
die mit und ohne Panierung durch Braten, Backen, Rösten oder Grillen gegart werden.

Bratfischwaren:
die mit und ohne Panierung durch Braten, Backen, Rösten oder Grillen gegart werden.

Kochfischwaren:
die durch Kochen oder Dämpfen gegart worden sind, häufig unter Mitverwendung von Essig und von Gelee umgeben (z.B. Hering in Gelee). Auch hier werden Konservierungsstoffe zugesetzt.

Pasteurisierte Fischerzeugnisse:
die durch Erhitzung auf Temperaturen von 75 - 100 °C etwa 6 Monate ohne besondere Kühlung haltbar sind.

Fischdauerkonserven:
die durch Erhitzung (Sterilisieren) haltbar gemacht werden. Sie können ohne Kühlung mehrere Jahre gelagert werden (z. B. Konserven von Heringe, Makrelen, Thunfischen, Ölsardinen, Krabbenfleisch).

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen