Salzfische und –erzeugnisse:
die durch Salzen gegart und zeitlich haltbar
gemacht werden (z. B. Salzheringe).
Sauerkonserven:
die durch Behandlung mit Essig, anderen Säuren, Salz
und Gewürzen gegart werden (z. B. Bismarckheringe, Rollmöpse). Diesen Produkten
werden Konservierungsstoffen zugesetzt.
Räucherfische:
die nach der Salzgarung durch Heiß- und Kalträucherung
hergestellt werden (Bücklinge, Makrelen, Aale, Räucherlachs, Forellen.
Bratfischwaren:
die mit und ohne Panierung durch Braten, Backen,
Rösten oder Grillen gegart werden.
Bratfischwaren:
die mit und ohne Panierung durch Braten, Backen,
Rösten oder Grillen gegart werden.
Kochfischwaren:
die durch Kochen oder Dämpfen gegart worden sind, häufig
unter Mitverwendung von Essig und von Gelee umgeben (z.B. Hering in Gelee). Auch
hier werden Konservierungsstoffe zugesetzt.
Pasteurisierte Fischerzeugnisse:
die durch Erhitzung auf Temperaturen von 75 - 100
°C etwa 6 Monate ohne besondere Kühlung haltbar sind.
Fischdauerkonserven:
die durch Erhitzung (Sterilisieren) haltbar gemacht
werden. Sie können ohne Kühlung mehrere Jahre gelagert werden (z. B. Konserven
von Heringe, Makrelen, Thunfischen, Ölsardinen, Krabbenfleisch).
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