Limonaden:
enthalten 3-15% natürliche Bestandteile
(Fruchtsaft, Fruchtmark oder Konzentrat). Mindestens 7% Zucker, Aromastoffe und
Säuren sorgen für den Geschmack. Mineral-,
Quell- oder Tafelwasser sind die Basis. Limonaden unterliegen den Leitsätzen
für Erfrischungsgetränke.
Brausen:
Getränke, bei denen künstlich hergestellte Zusätze wie
Farbstoffe und Aromastoffe verwendet werden, bezeichnet man als Brausen. Dazu
gehören auch Lightgetränke, bei denen Süßstoff den Zucker ersetzt.
Tonicwater:
gehören zu den Limonaden und enthalten einen Zusatz
von höchstens 85 mg Chinin pro Liter.
Koffeinhaltige Limonade:
Sie enthalten pro Liter 65-250 mg Koffein neben sonstigen
Frucht- oder Pflanzenauszügen (Cola). Die braune Färbung beruht auf dem Zusatz
von Zuckercouleur. Der Koffeingehalt muss angegeben sein, wenn er höher als 150 mg pro Liter ist.
Diätische Erfrischungsgetränke:
Sie unterliegen der Diätverordnung. Zugelassen sind
Süßstoffe wie Saccharin, Cyclamat oder der Zuckeraustauschstoff Fruktose.
Isotonische und Elekrolytgetränke:
Sie enthalten zusätzliche Mineralstoffe sowie
geschmacksgebende Zutaten, Vitamine, Zucker, Süßstoffe und machmal Kohlensäure.
Sie sind bei Sportlern als Ausgleich für Wasser- und Mineralstoffverluste sehr
beliebt und eignen sich nicht für
Kleinkinder.
Energy-Drinks:
Neben viel Wasser, Zucker oder Süßstoffen, Mineral-
und Aromastoffen, einigen Vitaminen und Geschmacksverstärkern enthalten die
"Power" Brausen oft auch Stoffe, die umstritten sind. So dürfen
Erfrischungsgetränke mit mehr als 250 mg Koffein pro Liter oder mit Zusätzen
wie Taurin, Gluconolacton, L-Carnitin, Kreatin und Isotin in Deutschland nicht
hergestellt, aber aus dem Ausland importiert
werden. Übermäßiger Genuss putscht auf und kann Herzrasen und Schwindelattacken
führen. Kinder, Diabetiker, Allergiker und koffeinempfindliche Menschen sollten
diese Getränke meiden.
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