ist ein alkoholisches, kohlensäurehaltiges Getränk.
Es besteht nach dem bayrischen Reinheitsgebot aus Hopfen, Malz, Wasser und Hefe
(bei obergärigem Bier darf auch Weizen dabei sein).
Kleiner Historischer Zusatz:
Am 23.04.1516 vom Bayern-Herzog Wilhelm IV. verabschiedet, legte dieses
Qualitätsgesetz fest, dass bei der Herstellung nur Malz, Hopfen und Wasser
verwendet werden dürfen. Später kam noch Hefe dazu. Dieses Gebot (die älteste
Lebensmittelvorschrift?) gilt noch heute im Biersteuergesetz. Für Genießer ist
der 23. April „Feiertag“.
Die Bierherstellung erfolgt in 3 Stufen:
Malzherstellung, Würzzubereitung und Gärung.
Für die verschiedenen Biersorten gibt es zwei
Kriterien:
Gehalt an Stammwürze und Gärart.
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