Seit
Januar 2014 können wir Verbraucher anhand des „Regionalfensters“ auf einen
Blick erkennen, aus welcher Region ein Produkt kommt. Wir erhalten damit eine
bundesweit verlässliche und einheitliche Kennzeichnung für regionale Produkte. (Die jeweilige Nutzung der Angaben bleibt jedoch auf
freiwilliger Basis der Produzenten.)
Wichtige
Rahmenbedingungen:
Die
erste Hauptzutat und die wertgebenden Zutaten müssen zu 100% aus dieser
angegebenen Region stammen. (Beträgt die erste
Zutat weniger als 50% des Gesamtproduktes, so müssen auch die weiteren Zutaten
jeweils zu 100% aus der Region stammen, bis mindestens 51% des Gesamtgewichtes
erreicht sind.)
Die
Region muss für den Rohwarenbezug eindeutig und nachprüfbar benannt werden. (Der Hersteller kann die Angaben zur Region frei wählen.
Sie müssen lediglich klar und transparent sein.)
Der
Ort der Verarbeitung muss im Regionalfenster benannt werden.
Es
besteht ein Qualitätssicherungssystem mit nachvollziehbarer
Dokumentationspflicht bzw. ein dreistufiges, neutrales Prüf- und
Sicherungssystem.
Das
Regionalfenster ist ein Deklarationsfeld, möglichst im Sichtfeld der
Zutatenliste, das nicht grafisch aufbereitet wird, und ist damit nicht als
Markenzeichen zu verstehen.
(Quelle:
www.regionalfenster.de)
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