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Mittwoch, 29. Januar 2014

Regionalfenster



Seit Januar 2014 können wir Verbraucher anhand des „Regionalfensters“ auf einen Blick erkennen, aus welcher Region ein Produkt kommt. Wir erhalten damit eine bundesweit verlässliche und einheitliche Kennzeichnung für regionale Produkte. (Die jeweilige Nutzung der Angaben bleibt jedoch auf freiwilliger Basis der Produzenten.)


Wichtige Rahmenbedingungen:

Die erste Hauptzutat und die wertgebenden Zutaten müssen zu 100% aus dieser angegebenen Region stammen. (Beträgt die erste Zutat weniger als 50% des Gesamtproduktes, so müssen auch die weiteren Zutaten jeweils zu 100% aus der Region stammen, bis mindestens 51% des Gesamtgewichtes erreicht sind.)

Die Region muss für den Rohwarenbezug eindeutig und nachprüfbar benannt werden. (Der Hersteller kann die Angaben zur Region frei wählen. Sie müssen lediglich klar und transparent sein.)

Der Ort der Verarbeitung muss im Regionalfenster benannt werden.

Es besteht ein Qualitätssicherungssystem mit nachvollziehbarer Dokumentationspflicht bzw. ein dreistufiges, neutrales Prüf- und Sicherungssystem.

Das Regionalfenster ist ein Deklarationsfeld, möglichst im Sichtfeld der Zutatenliste, das nicht grafisch aufbereitet wird, und ist damit nicht als Markenzeichen zu verstehen.

(Quelle: www.regionalfenster.de)

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