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Sonntag, 6. Oktober 2013

Teltower Rübchen:



Mairüben aus dem Anbaugebiet Teltow. Werden selten "exportiert", da es nicht viele gibt und diese in der Region verwendet werden.
Alternative: Navetten

Freitag, 4. Oktober 2013

Garnelen Maserung:



BT 1 = weiß -  wenig getigert
BT 2 = …
BT 3 = …
BT 4 = …
BT 5 = viel getigert - fast schwarz



(„BT“ steht für Black Tiger)



Faustregel: Je höher die Zahl, desto mehr getigert / dunkler die Garnelen!

Donnerstag, 3. Oktober 2013

ACE-Drinks



Zählt zu den "functional drinks" bzw. innovativen Getränken.
Enthalten neben Mineralwasser, Obst- und Gemüsesäften zugesetzten Vitaminen (A, C, E), die je nach Produkt reichlich bemessen sind, decken den Tagesbedarf eines Erwachsenen völlig.
(Kann bei Rauchern kann das aber auch nachteilige Auswirkungen haben.) ACE-Drinks enthalten neben reichlich Wasser auch viel Zucker - deswegen sind sie weder für Diabetiker noch zur kalorienarmen Ernährung geeignet.

Mittwoch, 2. Oktober 2013

Gemüsesäfte im Vergleich



Gemüsesaft:
Ist unverdünnt. Die Verwendung von Konzentraten aus Saft oder Mark ist unter Angabe erlaubt, nur das entzogenen Wasser, die Aromastoffe und geschmacksabrundende Zutaten wie Salz, Essig, Zucker, Honig, Gewürze und Kräuter sowie daraus hergestellte natürliche Essenzen, Früchte oder Fruchterzeugnisse dürfen zugesetzt werden.

Gemüsecocktail:
Eine Mischung aus diversen Gemüsesäften.

Gemüsetrunk:
Ein aus Gemüsesaft und Wasser gemischtes Getränk, das mindestens 40% Gemüseanteil - Rhababer 25% - haben muss.
Im Übrigen darf der Trunk die gleichen Konzentrate und Zutaten wie der Saft enthalten und außerdem Flüssigzucker.

Dienstag, 1. Oktober 2013

Fruchtsaftgetränke im Vergleich



Fruchtsaft:
Muss 100 % Frucht enthalten und wird aus Früchten oder Fruchtsaftkonzentrat hergestellt, ist stets unverdünnt, darf keine chemischen Konservierungsstoffe, Farbstoffe oder sonstige chemische Zusätze enthalten. Fruchtsäfte werden ausschließlich physikalisch haltbar gemacht (pasteurisiert).
Bis 15 g/l muss der Zuckerzusatz nicht angegeben werden; bei sehr sauren Säften kann die Zuckerzugabe von 100-200 g/l erforderlich sein, muss aber angegeben werden.

Fruchtnektar:
Ist eine Mischung aus Fruchtsaft, Wasser und Zucker. Der vorgeschrieben Mindestfruchtgehalt beträgt je nach Fruchtart 25-50% oder mehr. Die Fruchtanteile müssen auf dem Etikett ausgewiesen sein. Darf auch keinerlei Konservierungsstoffe oder sonstige chemischen Zusätze enthalten. Diätnektar enthält statt Zucker Süßstoff.

Fruchtsaftgetränk:
Können Trinkwasser, Mineralwasser, Quellwasser oder Tafelwasser sowie Fruchtsaft, Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtmark und Fruchtmarkkonzentrat enthalten, außerdem Aromen, Farb- und Konservierungsstoffe.  -  Fruchtsaftgetränke aus Kernobst und/oder Traubensäften haben einen Saftanteil von mindestens 30%. 
Ein Zitrussaftgetränk muss mindestens 6% Fruchtanteil haben.
Saftgetränke aus anderen Früchten müssen mindestens 10% enthalten.
Der genaue Fruchtanteil muss auf dem Etikett deklariert sein.
Diätfruchtsaftgetränke enthalten statt Zucker Süßstoff.