Die
Lebensmittelverordnung beinhaltet folgende Punkte:
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Das
Einfrierdatum bei Fleisch, Fleischerzeugnissen und verarbeiteten Fischprodukten
muss auf der Verpackung angegeben werden.
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Stoffe,
die allergische Reaktionen hervorrufen können, müssen künftig in der
Zutatenliste hervorgehoben werden.
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"Analogkäse",
Klebefleisch" und andere Lebensmittelimitate müssen als solche kenntlich
gemacht werden.
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Das
Herkunftsland für Fleisch muss jetzt nicht nur bei Rindfleisch, sondern auch
bei Schweine-, Schaf-, Ziegen- und
Geflügelfleisch angezeigt werden.
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Kalorien-
und Nährwertangaben, wie Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz müssen jetzt angegeben
werden. Dies erfolgt in 100 Gramm oder 100Mililiter.
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Bei
alkoholhaltigen Getränken, wie Alkopops wird auf diesen leider noch nicht
hingewiesen.
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