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Donnerstag, 28. Februar 2013

Was besagt die Lebensmittelverordnung der EU?



Die Lebensmittelverordnung beinhaltet folgende Punkte:

-         Das Einfrierdatum bei Fleisch, Fleischerzeugnissen und verarbeiteten Fischprodukten muss auf der Verpackung angegeben werden.

-         Stoffe, die allergische Reaktionen hervorrufen können, müssen künftig in der Zutatenliste hervorgehoben werden.

-         "Analogkäse", Klebefleisch" und andere Lebensmittelimitate müssen als solche kenntlich gemacht werden.

-         Das Herkunftsland für Fleisch muss jetzt nicht nur bei Rindfleisch, sondern auch bei Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch angezeigt werden.

-         Kalorien- und Nährwertangaben, wie Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz müssen jetzt angegeben werden. Dies erfolgt in 100 Gramm oder 100Mililiter.

-         Bei alkoholhaltigen Getränken, wie Alkopops wird auf diesen leider noch nicht hingewiesen.

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