Die
Verwendung von Glycerin, die Aufzuckerung unter anderem mit Rübenzucker, der
Einsatz von Aromastoffen, Farbstoffen und Wasser, die Zugabe von Wein-, Apfel-
und Milchsäure, die Überschreitung der Grenzwerte bei schwefliger Säure oder
Sorbin, falsche Angaben zu Alkoholgehalt, Rebsorten und Jahrgängen.
Seit
Jahren verläuft die Zahl der entdeckten Verstöße stabil auf einem hohen Niveau.
Die meisten werden mit einem Bußgeld geahndet: nur ein kleinerer Teil der
Verfahren wird an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Die
Weinlobby fordert derweil in den Ministerien der Länder weitere Lockerung der
ohnehin schon dürftigen Stichproben…
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