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Sonntag, 10. März 2013

Die häufigsten Verstöße gegen das Weingesetz:



Die Verwendung von Glycerin, die Aufzuckerung unter anderem mit Rübenzucker, der Einsatz von Aromastoffen, Farbstoffen und Wasser, die Zugabe von Wein-, Apfel- und Milchsäure, die Überschreitung der Grenzwerte bei schwefliger Säure oder Sorbin, falsche Angaben zu Alkoholgehalt, Rebsorten und Jahrgängen.

Seit Jahren verläuft die Zahl der entdeckten Verstöße stabil auf einem hohen Niveau. Die meisten werden mit einem Bußgeld geahndet: nur ein kleinerer Teil der Verfahren wird an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Die Weinlobby fordert derweil in den Ministerien der Länder weitere Lockerung der ohnehin schon dürftigen Stichproben…

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