Die einzelnen
Qualitätsstufen unterscheiden sich durch den Zuckergehalt des Traubenmosts –
gemessen in Grad Öchsle (Oe) mit einer Mostwaage.
Tafelwein:
Hat nur geringe Qualitätsanforderungen, meist
Erträge, die über dem zulässigen Hektarhöchstertrag für Qualitätswein liegen,
keine Angabe der Rebsorten, 44 – 50 °Oe (Die Anreicherung mit Zucker ist
erlaubt). Einen Mindestalkoholgehalt von 8,5-15 Volumenprozent.
Landwein:
ein Tafelwein von gehobener Qualität. Angaben des
Landstrichs, aus dem die Trauben stammen, 47 - 57 °Oe (Anreicherung mit Zucker
ist erlaubt).
Qualitätswein (Q.b.A.):
Größte Gruppe deutscher Weine, müssen 100% aus
einem der 13 deutschen Anbaugebiete stammen, 50 – 72°Oe (Anreicherung mit
Zucker ist erlaubt, wenn dieser mitgegoren wird). Hier beträgt der
Mindestalkoholgehalt 7%.
Qualitätswein mit Prädikat (Q.m.P.):
Höchste Qualitätsanforderungen, Trauben dürfen nur
aus einem Anbaugebiet stammen. Im Gegensatz zu allen vorherigen kein Zusatz von
Zucker erlaubt, sechs verschiedene Prädikate:
Kabinett:
Normallese. Feine, leichte Weine aus reifen Trauben
mit geringem Alkoholgehalt, 67-82°Oe.
Spätlese:
Nur vollreife Trauben. Reife, elegante Weine mit
feiner Frucht, die etwas später geerntet werden, goldener Spätsommer nötig,
76-90°Oe.
Auslese:
Nur ausgelesene vollreife Trauben. Edle Weine aus
vollreifen Trauben, unreife Trauben werden ausgesondert, 83-100°Oe.
Beerenlese:
Volle, fruchtige Weine aus überreifen, edelfaulen
Beeren (der Botrytispilz trägt zur Qualität bei), gelingt nur in besonderen
Jahrgängen, über Jahrzehnte lagerfähig, 110-154 °Oe.
Trockenbeerenauslese:
Spitze der Qualitätsweine, aus rosinenartig
eingeschrumpelten, edelfaulen Beeren, süß und honigartig, extreme
Alterungsfähigkeit über viele Jahrzehnte, 150-154°Oe.
Eiswein:
aus Trauben, bei denen das gleiche
Mindestmostgewicht wie bei einer Beerenlese erreicht wurde. In gefrorenen
Zustand (unter minus 7°C) geerntete und gekelterte Trauben. 110-128°Oe.
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