Gemüsesaft:
Ist unverdünnt. Die Verwendung von Konzentraten aus
Saft oder Mark ist unter Angabe erlaubt, nur das entzogenen Wasser, die
Aromastoffe und geschmacksabrundende Zutaten wie Salz, Essig, Zucker, Honig,
Gewürze und Kräuter sowie daraus hergestellte natürliche Essenzen, Früchte oder
Fruchterzeugnisse dürfen zugesetzt werden.
Gemüsecocktail:
Eine Mischung aus diversen Gemüsesäften.
Gemüsetrunk:
Ein aus Gemüsesaft und Wasser gemischtes Getränk,
das mindestens 40% Gemüseanteil - Rhababer 25% - haben muss.
Im Übrigen darf der Trunk die gleichen Konzentrate
und Zutaten wie der Saft enthalten und außerdem Flüssigzucker.
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