Essigsäure kann, wie schon
erwähnt, sowohl auf biologischem als auch auf chemischem Wege hergestellt
werden. Chemisch hergestellte Essigsäure darf nur als so genannte Essig-Essenz
bezeichnet und verkauft werden, nicht jedoch als Essig (Speiseessig). Als Essig
darf laut Gesetz nur biologisch gewonnene Essigsäure bezeichnet und verkauft
werden. Die Säurestärke muss bei Frucht- und Tafelessigen mindestens 5%
betragen, bei Weinessigen mindestens 6%.
Quelle: www.regiola.de
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